Seit 01.01.2015 erfolgt
die Berechnung gemäß EU-VO 517/2014 der Intervalle nach dem CO2-Äquivalent des Kältemittels in der Anlage.
Durch das Europäische Parlament wurden verschiedene Verordnungen zur Sicherstellung der Dichtheit von stationären Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen erlassen.
Der Anlagenbetreiber ist somit verpflichtet, die Dichtheit der Systeme sicherzustellen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder.